Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Anwalt für Mietrecht in Graz Ihr erfahrener Rechtsbeistand

Beratung und gerichtliche Vertretung von Mietern und Vermietern.

In Österreich sind Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter oder zwischen Mietern ein alltägliches Problem, das die Gerichte beschäftigt. Unsere Anwaltskanzlei Graz bietet Ihnen Rechtsbeistand bei allen Fragen des Mietrechts. Wir beraten und vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter.

Inhalte des Mietrechts vom Mietvertrag bis hin zur Kündigung

Bei der Erstellung und Unterschrift des Mietvertrags ist es wichtig, die Richtlinien des Mietrechts zu beachten. Dieser Vertrag enthält all die Rechte und Verpflichtungen des Mieters und des Vermieters. Dazu zählen eine detaillierte Beschreibung des Mietobjekts, der Nutzungszweck, die Mietkosten und der Zeitpunkt, an dem die Miete bezahlt werden muss. Es wird auch festgelegt, ob und in welchem Ausmaß der Mieter Veränderungen an dem Mietobjekt vornehmen darf. Dies beinhaltet insbesondere handwerkliche Arbeiten wie das Ziehen von Wänden oder den Einbau neuer Türen. Verlassen Sie sich auf unseren Service, um den Mietvertrag zu erstellen oder vor der Unterzeichnung zu überprüfen.

Das Thema Mietrecht beinhaltet neben dem Mietvertrag auch die Kündigung eines Mietverhältnisses sowie die entsprechenden Kündigungsfristen. Mieter können ein unbefristetes Mietverhältnis mit einer Vorankündigung von 3 Monaten beenden.

Der Vermieter kann ein Mietverhältnis aufgrund eines vorliegenden Kündigungsgrundes mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten beenden.

Mietnomaden sind ein Problem, das viele Vermieter überfordert, da sie die Miete nicht bezahlen, aber weiterhin in der Wohnung bleiben. Wichtig ist es, gesetzlich vorgegebene Regeln einzuhalten und nicht unüberlegt zu handeln. Um die Räumung einer Wohnung durchzuführen, benötigt man eine rechtskräftige Anordnung. Der Mietvertrag muss entsprechend gekündigt werden und Strom und Wasser dürfen nur dann gesperrt werden, wenn es erlaubt ist. Wir beraten Sie gerne ausführlich.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei!

Zum Seitenanfang