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Honorare

Grundsätzlich erfolgt die Honorarabrechnung nach den Bestimmungen des RATG in Verbindung den Autonomen Honorarkriterien (AHK) der Rechtsanwaltskammer. Im Allgemeinen werden diese Honoraransätze und Tarife angewendet; im Einzelfall sind abweichende Streitwertvereinbarungen möglich.

In Zusammenarbeit mit nahezu allen Rechtsschutzversicherungen. Bei Vertragserrichtungen Pauschalhonorarvereinbarungen möglich.

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